Kapelle

Anja Baumann

Stichtag für Umtausch alter Führerscheine, 19.01.2023
Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2023 getauscht haben

Alte Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Personen, die in den Jahren 1952 oder früher geboren sind, ist eine Frist bis 19. Januar 2033 einzuhalten – unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Papier- oder Kartenführerscheins sind. Personen dieser Altersgruppe, die ihren Führerschein bisher noch nicht umgetauscht haben, sollten daher zeitnah die Umstellung der Fahrerlaubnis beantragen.

Mehr Informationen auf den Seiten des Landratsamtes Schweinfurt (s. ‚Verweise‘).

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