Satzungen, Ortsrecht, Ausschreibungen
Die Gemeinde kann Satzungen und Verordnungen erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Dazu zählen Satzungen zur Wasserabgabe, zur Entwässerung, zum Friedhof, zur Hundesteuer, zu Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des Markts Oberschwarzach, Beiträge und Gebührensatzungen.
Satzungen legen für alle verbindlich bestimmte Rechtsfolgen fest.