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Anja Baumann

Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sportvereine in Bayern
Antragsfrist endet am 15. Mai 2023

Das Landratsamt Schweinfurt informiert, dass Sportvereine aus dem Landkreis Schweinfurt, die für das Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt haben, ab sofort einen Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses stellen können.

Der allgemeine Energiepreiszuschuss baut auf dem System der Vereinspauschale auf. Deshalb kann der Zuschuss nur Vereinen gewährt werden, die im Förderjahr 2023 tatsächlich eine Vereinspauschale erhalten.

Antragsunterlagen, Richtlinie und Hinweise zum Energiepreiszuschuss finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Schweinfurt (s. ‚Verweise‘).

Anträge auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses mit allen Angaben und Anlagen müssen spätestens am 15. Mai 2023 entweder beim Landratsamt Schweinfurt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister abgegeben worden sein (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg). Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

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