Sicherheitsprüfung 2024 - Grabsteine in Friedhöfen
Juli / August 2024
Die Marktgemeinde Oberschwarzach ist als Träger der Friedhöfe in Oberschwarzach und Siegendorf verpflichtet, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und gemäß Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe jährlich die Standsicherheit der Grabsteine zu überprüfen. Ein beauftragtes Unternehmen nimmt im Juli/August 2024 die erforderliche Kontrolle der Grabsteine in den Friedhöfen vor.
Inhaberinnen und Inhaber der Grabnutzungsrechte und Eigentümerinnen und Eigentümern der Grabsteine obliegt die Verpflichtung, für einen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen.
Die Marktgemeinde Oberschwarzach bittet alle Grabnutzungsberechtigten, Grabsteine in regelmäßen Abständen selbst zu überprüfen und für eine fachgerechte Befestigung zu sorgen.
Für Rückfragen bitte wenden an Frau Schenk, Tel.: 09382/607-30, oder Frau Dellert, Tel.: 09382/607-31 – VG Gerolzhofen – Marktgemeinde Oberschwarzach Friedhofsverwaltung.