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Anja Baumann

Nächster Stichtag für Führerschein-Umtausch steht an
Kartenführerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2026 zu tauschen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Hierfür gibt es einen Stufenplan.

Für Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Schweinfurt ihren Hauptwohnsitz haben, ist die Fahrerlaubsnisbehörde  im Landratsamt Schweinfurt zuständig.  Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden und die ihren Führerschein bisher noch nicht umgetauscht haben, sollten zeitnah die Umstellung der Fahrerlaubnis beantragen.

Beim Landratsamt Schweinfurt besteht die Möglichkeit, den Antrag digital zu stellen, postalisch zu übersenden, diesen in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt einzuwerfen oder zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Schweinfurt am Bürgerservice persönlich abzugeben. Bei Fragen zum Antragsformular wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an die Fahrerlaubnisbehörde. Mehr Informationen s. DOWNLOADS auf dieser Seite

Weitere Informationen, die benötigten Antragsformulare und eine Möglichkeit zur Terminreservierung werden auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde am LRA Schweinfurt zur Verfügung gestellt (link, s. VERWEISE auf dieser Seite).

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