Kapelle

Anja Baumann

Kommunale Wärmeplanung und WärmeVersorgung Oberschwarzach (WVO)
Nachhaltige Lösungen für die gesamte Marktgemeinde

Eine Machbarkeitsstudie für ein kommunales Nahwärmekonzept gab die Marktgemeinde 2022 in Auftrag. Auf dieser Grundlage entsteht für Oberschwarzach ein kommunales (Nah-)Wärmezentrum.

Seit 01.01.2026 ist die Wärmeversorgung Oberschwarzach (abgekürzt WVO) GmbH aktiv. Am 15.01.2026 fand eine Informationsveranstaltung mit aktueller Vorstellung der WVO GmbH statt, um Fragen zu beantworten und die Vorverträge vorzubereiten. Erfreulich ist: Es gibt genügend Interessenten, um das geplante Nahwärmenetz mit den kalkulierten Abnahmemengen wirtschaftlich zu betreiben.
Mehr Informationen im Rathaus Oberschwarzach und bei der WVO GmbH, erreichbar unter E-Mail: wvo.oberschwarzach@gmx.net und Telefon-Nr.: 09382 /604-611.

Die Nahwärme bedeutet für die Gemeinde Unabhängigkeit von weltpolitischen Krisen und damit von unkalkulierbaren Öl- und Gaspreisen, stabile Nahwärmepreise und eine sichere Versorgung auf Basis regionaler Holzhackschnitzel unter Einbezug weiterer Versorgungsmöglichkeiten (Biogas).

Die Marktgemeinde Oberschwarzach erstellte mit Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (abgekürzt BMWK) und der Nationalen Klimaschutzinitiative (abgekürzt NKI) eine kommunale Wärmeplanung. Ziel ist es, Energiekosten zu senken, Energieeffizienz zu steigern und die Marktgemeinde von fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen.
In Zusammenarbeit mit einem externen Büro wurde bis Ende September 2025 das langfristige Konzept zur Kommunalen Wärmeplanung über alle Ortsteile entwickelt. Die  öffentliche Abschlussveranstaltung mit Vorstellung der Planungen fand am  24. September 2025 statt. Die Ergebnispräsentation ist im DOWNLOAD-Bereich eingestellt.

Mehr Informationen zur Wärmeplanung in der Marktgemeinde Oberschwarzach gibt es ebenfalls im DOWNLOAD-Bereich auf dieser Seite. Allgemeines zur Kommunalen Wärmeplanung s. VERWEISE.

Öl- und Gasheizungen zählen zu den klassischen Heizsystemen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (abgekürzt GEG) wurde der Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen eingeleitet. Spätestens ab Mitte 2028 ist die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle Heizungen verbindlich. Für davon nicht betroffene Bestandsanlagen sind steigende Nutzungskosten einzurechnen: Zunehmende CO2-Bepreisungen und Beimischungen in fossile Brennstoffpreise erhöhen die Kosten. Ab 2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe in Heizungsanlagen verbrannt werden.

2015 wurde über ein Energiekonzept für den Markt Oberschwarzach die Eignung der Dächer für solare Nutzung berechnet. Aus der Solarkarte lässt sich die Eignung jeden Daches erkennen (s. DOWNLOAD-Bereich).
Nutzen Sie die Angebote der regionalen Energieberatungen.

 

 

 

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