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Anja Baumann

Grundsteuerreform Bayern
Hinweise und Informationen zur anstehenden Grundsteuererklärung

Die Grundsteuer wurde reformiert. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten. Ab 2025 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit soll verhindert werden, dass die Grundsteuer automatisch steigt.

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die „neue“ Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Stichtag: 1. Januar 2022) eine Grundsteuererklärung einreichen. Diese  Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.
Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt – abgegeben werden. Wenn Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Die Steuererklärung kann auch in Papierform eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie über die ‚Verweise‘ auf dieser Seite.
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