Kapelle

Anja Baumann

Landkreis Schweinfurt: Bauen im Ortskern - Endspurt bei Förderungen
Antragstellung für Beratungsgutscheine und Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten endet

Für Bauvorhaben in Ortskernen können Interessierte noch bis Ende 2022 Hilfe des Landratsamts Schweinfurt in Anspruch nehmen. Angeboten wird kostenlose Erst-Bauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen.

Wichtig ist, nicht vorzeitig mit der Maßnahme zu beginnen. Bei geplanten Bauvorhaben im Ortskern ist vorherige Kontaktaufnahme mit kommunalen Verwaltung oder dem Regionalmanagement am Landratsamt Schweinfurt erforderlich.

Landkreis und Gemeinden bieten für Bau- bzw. Umbauinteressierte Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken im Ortskern an.  Die Bauinteressierten erhalten eine Beratungsdokumentation für ihre weitere Bauplanung. Das Beratungs-Angebot kann noch bis zum 31.08.2022 beantragt werden. Ein Beratungsgutschein umfasst den Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden (inklusive Innendienstarbeiten). Die Einlösung der ausgegebenen Gutscheine und Durchführung der Beratungen inkl. Anfertigung der Beratungsprotokolle muss bis zum 31.10.2022 erfolgen.

Für Abriss- und Entkernungsmaßnahmen im Rahmen von Sanierungen, Umbauten oder Abriss im Altort kann Förderung beamtragt werden. Die Förderung umfasst (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten. Die Antragstellung  erfolgt über das jeweilige Rathaus bis zum 31.12.2022. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist dann innerhalb von drei Jahren möglich.

Maßgebende Voraussetzung ist die vorherige Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung. Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse und deren Umsetzung. Die Landkreisförderung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

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