(Jugend-)Schöffinnen und Schöffen gesucht
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen. Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern werden im Jahr 2023 die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von Anfang 2024 bis Ende 2028 gewählt. Dafür werden in den Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet.
Personen aus dem Markt Oberschwarzach, die an der Übernahme eines Schöffenamts interessiert sind oder andere, geeignete Personen vorschlagen möchten, wenden sich an Bürgermeister Manfred Schötz im Rathaus oder melden sich per mail unter info@oberschwarzach.de.
Auch das Amt für Jugend und Familie des Landkreises sucht Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sind bis spätestens 29. März 2023 möglich beim Landratsamt Schweinfurt.