Aufruf zum Wassersparen - Regierung von Unterfranken
Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen außerhalb des zulässigen Gemeingebrauchs sind grundsätzlich verboten
Die Regierung von Unterfranken ruft alle Bürgerinnen und Bürger zur besonders achtsamen und sparsamen Verwendung von Wasser auf. Dauernde Hitze und Trockenheit setzen den Gewässern und dem Grundwasser zu.
Bitte verzichten Sie auf Rasenbewässerung. Bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen müssen die gesetzlichen Vorgaben des Gemeingebrauchs beachtet werden: „Erlaubt sind nur Wasserentnahmen mit Handschöpfgefäßen oder in geringen Mengen zum Tränken von Vieh bzw. für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft – solange eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer nicht zu erwarten ist und der Gemeingebrauch durch die Kreisverwaltungsbehörde nicht per Allgemeinverfügung bereits verboten wurde. Alle anderen Entnahmen, insbesondere mit Pumpen, bedürfen einer behördlichen Erlaubnis.“ Ungenehmigte Entnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die Bußgelder nach sich ziehen kann. „Bei genehmigten Entnahmen ist streng darauf zu achten, dass die in den Bescheiden verankerten Auflagen eingehalten werden. Kreisverwaltungsbehörden und Wasserwirtschaftsämter führen stichprobenartig Kontrollen durch und gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach.
Angesichts der derzeit angespannten Situation sollten alle sich der Verantwortung für unsere Gewässer bewusst sein und einen Beitrag leisten, um die Situation nicht noch weiter zu verschärfen“ (Regierung von Unterfranken).