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Waldgenossenschaft Kammerforst
Bayerisches Immaterielles Kulturerbe

Die bäuerlichen Gemeinschaftswälder im Steigerwald wurden ins „Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen. Auch die Waldgenossenschaft Kammerforst gehört nun gemeinsam mit weiteren Rechtlergemeinschaften aus dem Steigerwald als bäuerlicher Gemeinschaftswald zum Bayerischen Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Mit der Anerkennung wird besonders die Pflege und Erhaltung von Traditionen gewürdigt.
Grundlage ist die umfassende Kulturlandschaftsinventarisation des Steigerwalds, in der die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der Kulturlandschaftselemente des Steigerwaldes erfasst und herausgestellt werden.  In den Jahren 2015 und 2016 war von einem Fachbüro eine Kulturlandschaftserhebung des Steigerwaldes durchgeführt worden. Ziel war unter anderem die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Anmeldung als Unesco-Weltkulturerbe oder als immaterielles Kulturerbe bestehen. Aufgrund der vielfältigen Kulturlandschaft des Steigerwalds mit seinen bäuerlichen Gemeinschaftswäldern werden einer Anmeldung des Steigerwalds als immaterielles Kulturerbe Chancen eingeräumt.
Gemeinschaftswälder im Steigerwald 
Im Steigerwald findet man noch heute häufig sogenannte „Stockausschlagwälder“ vor. Laubbaumarten werden im Abstand von einigen Jahrzehnten abgeschlagen – also auf den Stock gesetzt, was vor allem der Gewinnung von Brennholz dient. Die Bewirtschaftung der rund 100 bäuerlichen Gemeinschaftswälder im Steigerwald erfolgt auf Basis eines breiten Spektrums an genossenschaftlichen Rechtsformen mit Jahrhunderte  alten überlieferten Praktiken der Vermessung, des Einschlagens sowie Regelungen zur Verteilung des Holzes unter den etwa 2.600 Waldrechtlern.
(Auszug: Kurzinformationen zu den 2018 in das „Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes“ aufgenommenen Festen, Bräuchen  und Handwerkstechniken, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kultur, Juni 2018)
Zu den bäuerlichen Gemeinschaftswäldern zählen nach altem Recht noch bestehenden Waldkörperschaften, die Rechtlerwälder, der mit Rechten belastete Staatswald und die Waldgenossenschaften. Gewürdigt wird mit der Statusanerkennung des bayerischen immateriellen Kulturerbes eine mehrere Jahrhunderte alte Tradition im Steigerwald, die eng mit Mensch und Landschaft verbunden ist.
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